Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

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An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

26 Abs. 1, 3 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b

80 €

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Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren

26 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b

5 €

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