Kaufvertragsabschluß
Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Nachdem Sie das Fahrzeug ausführlich besichtigt und probegefahren haben, können Sie nunmehr den Kauf unter Dach und Fach bringen. Dabei sollten Sie insbesondere auf folgendes achten:
Lassen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages alle wichtigen Fahrzeugunterlagen vorlegen. Dazu zählen insbesondere folgende Dokumente:
1) Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein älteres Modell, besitzt der Verkäufer ggf. keine Zulassungsbescheinigung. Dann muss jedoch ein Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein (bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebestätigung) vorgelegt werden können.
2)Bescheinigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung.
3)Personalausweis des Halters. Überprüfen Sie, ob die Daten aus dem Personalausweis mit den Daten in den sonstigen Papieren (und Zulassungsbescheinigungen) übereinstimmen.
4) Ist der Verkäufer nicht in mit dem angegebenen Halter in den Fahrzeugunterlagen identisch, so sollten Sie sich eine Vollmacht des Halters zeigen lassen.
5) Zudem sollten Sie sich das Scheckheft vorlegen lassen. Aus diesem ist ersichtlich, ob der angegebene Kilometerstand plausibel ist. Zudem dokumentiert das Scheckheft, ob das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde.
6) Nutzen Sie dann für den Kaufvertragsabschluß einen vorgefertigten Mustervertrag. Wir haben Ihnen einen solchen Mustervertrag für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Bitte hier klicken.
Tragen Sie die erforderlichen Daten in den Kaufvertrag sorgfältig ein. Überprüfen Sie insbesondere, ob die Fahrgestellnummer richtig ist. Klären Sie zudem den Punkt, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt. Besondere Nebenabreden sollten Sie in dem Vertrag ebenfalls schriftlich festhalten. Sollten Sie nach Kaufvertragsabschluß eine Anzahlung leisten wollen, so lassen Sie sich die Zahlung quittieren.
Bitte beachten Sie zudem: Bei einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug zwischen Privatleuten kann die Gewährleistung vollkommen ausgeschlossen werden. Dies sollte regelmäßig auch geschehen. Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbrauch als Käufer kann die Gewährleistungsfrist für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug lediglich auf ein Jahr begrenzt werden. Ein vollkommener Gewährleistungsausschluss ist hier dann nicht möglich. Sollte ein solcher zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbrauch als Käufer tatsächlich vereinbart worden sein, so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.