Kenntnis vom Mangel

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Kenntnis vom Mangel

Kennt der Käufer beim Kauf eines Kfz einen Mangel, so kann er später daraus selbstverständlich keine Rechte gegenüber dem Verkäufer herleiten. 442 BGB besagt insofern:

"Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt."

Wußten Sie daher, dass der Wagen einen Unfall hatte, so können Sie später selbstverständlich nicht Minderung des Kaufpreises verlangen, mit der Begründung, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.

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