Kilometerlaufleistung, zu hohe

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Kilometerlaufleistung, zu hohe

Bei der Frage, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht, wird es stets auf den Einzelfall ankommen. Bei der Beurteilung eines Fehlers als Mangel sind daher insbesondere auch die Umstände wichtig. So wird es ggf. ganz maßgeblich darauf ankommen, wie alt das Fahrzeug ist, wie viel Kilometer das Fahrzeug gelaufen ist, wie es genutzt wurde und wozu es gebraucht werden sollte. Danach wird es sich auch entscheiden, ob eine Verschleißerscheinung einen Mangel darstellt oder nicht. Es ist aufgrund der Kilometerlaufleistung und aufgrund des Alters bei z.B. einem 15 Jahre alten Mercedes-Benz mit 250.000 Kilometern zu erwarten und anzunehmen, dass mal die Bremsklötze und Bremsscheiben oder die Kupplungsbelege ersetzt werden müssen. Rost in den Radkästen oder ein erhöhter Ölverbrauch sind ebenfalls nichts ungewöhnliches bei einem solchen Fahrzeug. Der Käufer kann daher aufgrund solcher "Fehler" keine Rechte gegen den Verkäufer geltend machen, weil das Fahrzeug nach dem Gesetzeswortlaut sachmängelfrei ist. 434 BGB besagt diesbezüglich ganz eindeutig:

"Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

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