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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Krankenbesuch

Dem Verletzten selbst steht auch ein Anspruch auf Erstattung der Besuchskosten seiner Angehörigen zu. Angenommen Sie befinden sich nach einem Unfall in einer Klinik in München und Ihr Wohnort ist hiervon 300 km entfernt. Die Kosten für die Anreise und ggf. für Übernachtungen naher Angehöriger, sind auch von der Versicherung grundsätzlich zu erstatten. Den Anspruch auf Erstattung haben aber nicht die Angehörigen, sondern der Verletzt selbst.

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