Kündigung des Leasingvertrages
Endet der Leasingvertrag im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls automatisch?
Ist am Fahrzeug ein wirtschaftlicher oder tatsächlicher Totalschaden eingetreten oder ist das Fahrzeug abhanden gekommen, so läuft der Leasingvertrag ungeachtet des Diebstahls bzw. des Totalschadens weiter. Will sich der Leasingnehmer aufgrund dieser schwerwiegenden Vertragsverletzung von dem Leasingvertrag lösen, so muss er den Vertrag kündigen.
Er sollte bei der Kündigung ausdrücklich bezug auf den Totalschaden bzw. auf den Diebstahl nehmen. Erst mit dem Zeitpunkt der Kündigung endet der Leasingvertrag. Zu beachten ist jedoch, dass im Fall einer Kündigung durch den Leasingnehmer der Leasinggeber gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Leasingnehmer geltend machen wird. Darüber sollte sich der Leasingnehmer rechtzeitig informieren.
Wurde das Leasingfahrzeug gestohlen, sollte zunächst ein Monat abgewartet werden, bevor der Leasingvertrag gekündigt wird. Der Leasingnehmer hat sich nämlich ganz regelmäßig in seinem Kaskovertrag gegenüber der Versicherung verpflichtet, gestohlene Leasingfahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige bei der Versicherung für den Fall wieder zurückzunehmen, dass das Leasingfahrzeug wieder aufgefunden wird. Wird das Fahrzeug innerhalb der Monatsfrist wieder gefunden, so kann es für den Leasingnehmer Nachteile bedeuten, wenn er bereits wirksamen den Leasingvertrag gekündigt hat. Insofern sollte er erst abwarten, bis die Monatsfrist abgelaufen ist und erst danach den Leasingvertrag kündigen.