Leasing, Schadensersatz

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Was droht mir, wenn der Leasinggeber den Leasingvertrag wirksam vorzeitig gekündigt hat?

Hat der Leasinggeber infolge einer Pflichtverletzung des Leasingnehmers den Leasingvertrag vorzeitig wirksam gekündigt, so kann der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer Schadensersatz geltend machen. Der dann zu erstattende Schadensersatzbetrag ist je nach Vertragstyp unterschiedlich:

Bei einem Vertrag mit Restwertabrechnung ergibt sich der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers grundsätzlich aus folgenden Positionen:

1) Noch ausstehende Leasingraten

2) Kalkulierter Restwert

3) Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung (zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gerichtskosten )

Bei den ausstehenden Leasingraten und beim kalkulierten Restwert sind jeweils die Nettowerte anzusetzen und diese gegebenenfalls abzuzinsen.

Der Leasinggeber muss sich im Gegenzug den Verwertungserlös des Leasingfahrzeuges auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.

Bei einem Vertrag mit Kilometerabrechnung ergibt sich der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers grundsätzlich aus folgenden Positionen:

1) Noch ausstehende Leasingraten

2) Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung (zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gerichtskosten )

Bei den ausstehenden Leasingraten und beim kalkulierten Restwert sind jeweils die Nettowerte anzusetzen und diese gegebenenfalls abzuzinsen.

Der Leasinggeber muss sich im Gegenzug den Mehrwert des Leasingfahrzeugs anrechnen lassen, der sich daraus ergibt, dass das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben wurde und dadurch zum Beispiel deutlich weniger Kilometer als vertraglich vereinbart aufweist.

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