Leasingvertrag, Sonderzahlung
Ich habe meinen Leasingvertrag gekündigt. Der Leasinggeber verweigert die Rückerstattung der Sonderzahlung. Ist das rechtens?
Wird der Leasingvertrag durch den Leasingnehmer vorzeitig gekündigt, so hat der Leasinggeber einen Anspruch gegenüber dem Leasingnehmer auf sämtliche bereits bezahlten und noch ausstehenden Leasingraten. Da die Sonderzahlung nichts anderes ist, als ein Vorschuss auf die Leasingraten, hat der Leasinggeber das Recht, diese einzubehalten.
Darüber hinaus muss der Leasingnehmer im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zudem auch damit rechnen, dass der Leasinggeber noch ausstehende Leasingraten bis zum Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem Leasingnehmer geltend macht.