Löschung der Punkte durch Verzögerung
Löschung der Punkte durch Verzögerung
Prüfen Sie gut, ob Sie wegen der drohenden Punkte Einspruch einlegen möchten.
Früher gab es die Möglichkeit, die Löschung der Punkte zu erreichen, indem man ein Bußgeldverfahren so lange hinauszögerte, bis die Tilgungsreife für die Eintragungen im Verkehrszentralregister vorlagen. Dann erfolgte automatisch eine Löschung der Punkte im Verkehrszentralregister. Dies ist seit geraumer Zeit nicht mehr der Fall! Der Gesetzgeber hat eine sog. Überliegefrist normiert. Eine tatsächliche Löschung der Punkte erfolgt daher erst nach Ablauf der Überliegefrist. Diese beträgt ein Jahr und beginnt nach Ablauf der Tilgungsfrist. Mit Schaffung der Überliegefrist kann nur noch in Ausnahmefällen erreicht werden, dass Punkte gelöscht werden. Insofern ist zuvor durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingehend zu prüfen, ob dafür ausreichende Aussichten bestehen.