Maßnahmen der Führerscheinbehörde nach Drogenfahrt

Maßnahmen der Führerscheinbehörde nach Drogenfahrt

Unabhängig davon, ob gegen Sie ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren wegen der Drogenfahrt eingeleitet worden ist. Im Fall einer rechtskräftigen Entscheidung müssen Sie in jedem Fall damit rechnen, dass die Führerscheinbehörde von der Drogenfahrt Kenntnis erlangt.

Die Führerscheinbehörde wird diese Drogenfahrt dann ggf. zum Anlass nehmen, Ihnen ggf. eine MPU aufzuerlegen. Dieser müssen Sie dann nachkommen, falls Sie nicht riskieren wollen, dass man Ihnen den Führerschein entzieht.

Bei der MPU wird man Ihnen ggf. den Nachweis einer Abstinenzzeit abverlangen. Das bedeutet, dass man Ihnen ggf. eine Haarprobe entnimmt, um zu schauen, ob sie regelmäßiger Konsument sind. Bei einem Längenwachstum von ca. 1 cm pro Monat müssen Sie je nach Einzelfall mit einer Harrprobeentnahme von 2 bis 4 cm rechnen.

Das bedeutet wiederum, dass Sie unverzüglich nach der Drogenfahrt jeglichen Drogenkonsum einstellen sollten. Sie haben dann eine Chance, eine Haarprobe mit dem Ergebnis "negativ" zu bekommen. Auch der einmalige Konsum und selbst ein ggf. vorliegender Passivkonsum könnten die Haaranalyse positiv werden lassen.

Einwände, wie ich war nur Passivraucher oder das Ergebnis ist falsch, werden weder bei der Gutachtenstele noch bei der Fahrerlaubnisbehörde hinreichendes Gehör finden.



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