Mangel
Mangel
Wann bei welchem Fahrzeug welcher Fehler einen Mangel im Sinn des 434 BGB darstellt, ist zur Not am Ende von den Gerichten zu klären. Es gibt sicherlich einige klare Fehler am Fahrzeug, die als Mängel im Sinn des 434 BGB gewertet werden können. Mängel im Sinn des 434 BGB werden im Regelfall insbesondere folgende Fehler darstellen:
Falsche Angaben zu Baujahr
tatsächlicher Laufleistung
Unfallfreiheit
Austauschmotor
Datum der Erstzulassung
Hubraum und Motorstärke
Lackschäden bei Neufahrzeugen
starker Ölverbrauch
Achsenbruch
Durchrostung des Unterbodens oder tragender Teile
Nicht typengerechter Motor oder nicht typengerechtes Getriebe
Gefälschte Fahrzeugpapiere
Fehler, die einer Zulassung entgegenstehen
Fehler, die dazu führen, dass das Fahrzeug durch TÜV oder AU fällt.
Kolbenfresser nach wenigen Kilometern
Zylinderkopfdichtung nach wenigen Kilometern
Folgende Fehler werden dagegen im Regelfall keinen Sachmangel im Sinn des 434 BGB darstellen:Ausbleichung des Lackes bei 15 Jahre altem Fahrzeug
Leichtere Rostschäden bei älteren Fahrzeugen
Verschlissene Kupplung oder Bremsen bei über 150.000 Kilometern Laufleistung
Flecken im Polster bei älteren Fahrzeugen
Durchrosten der Auspuffanlage bei 15 Jahre altem Fahrzeug
Abnutzungserscheinungen an Lenkung, Stoßdämpfern bei 13 Jahre altem FahrzeugBitte beachten Sie, dass es stets auf den Einzelfall ankommen wird. Ein durchgerosteter Auspuff wird bei einem 15 Jahre alten Citroen regelmäßig keinen Mangel darstellen. Liegt dieser Mangel aber bei einem 1 Jahr alten BMW vor, so wird ein Mangel hingegen anzunehmen sein.