Mangel

Wann bei welchem Fahrzeug welcher Fehler einen Mangel im Sinn des 434 BGB darstellt, ist zur Not am Ende von den Gerichten zu klären. Es gibt sicherlich einige klare Fehler am Fahrzeug, die als Mängel im Sinn des 434 BGB gewertet werden können. Mängel im Sinn des 434 BGB werden im Regelfall insbesondere folgende Fehler darstellen:

Falsche Angaben zu Baujahr

tatsächlicher Laufleistung

Unfallfreiheit

Austauschmotor

Datum der Erstzulassung

Hubraum und Motorstärke

Lackschäden bei Neufahrzeugen

starker Ölverbrauch

Achsenbruch

Durchrostung des Unterbodens oder tragender Teile

Nicht typengerechter Motor oder nicht typengerechtes Getriebe

Gefälschte Fahrzeugpapiere

Fehler, die einer Zulassung entgegenstehen

Fehler, die dazu führen, dass das Fahrzeug durch TÜV oder AU fällt.

Kolbenfresser nach wenigen Kilometern

Zylinderkopfdichtung nach wenigen Kilometern

Folgende Fehler werden dagegen im Regelfall keinen Sachmangel im Sinn des 434 BGB darstellen:Ausbleichung des Lackes bei 15 Jahre altem Fahrzeug

Leichtere Rostschäden bei älteren Fahrzeugen

Verschlissene Kupplung oder Bremsen bei über 150.000 Kilometern Laufleistung

Flecken im Polster bei älteren Fahrzeugen

Durchrosten der Auspuffanlage bei 15 Jahre altem Fahrzeug

Abnutzungserscheinungen an Lenkung, Stoßdämpfern bei 13 Jahre altem FahrzeugBitte beachten Sie, dass es stets auf den Einzelfall ankommen wird. Ein durchgerosteter Auspuff wird bei einem 15 Jahre alten Citroen regelmäßig keinen Mangel darstellen. Liegt dieser Mangel aber bei einem 1 Jahr alten BMW vor, so wird ein Mangel hingegen anzunehmen sein.

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