Merkantiler Minderwert
Merkantiler Minderwert
Falls Ihr Fahrzeug durch den Unfall erheblich beschädigt wurde, haben Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf Ersatz des sog. merkantilen Minderwertes. Einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes Ihres Fahrzeuges haben Sie dann, wenn davon auszugehen ist, dass Ihr Fahrzeug auch nach einer vollständigen Reparatur einen bleibenden Minderwert bei einem Wiederverkauf aufweisen würde. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Rahmen Ihres Fahrzeuges bei dem Unfall verzogen oder gestaucht wurde. Denn selbst dann, wenn der Rahmen des Fahrzeug auf einer Richtbank gerichtet werden konnte, so bleibt zu befürchten, dass das Material des Rahmens schneller ermüdet oder zum Beispiel rostanfälliger ist. In einem solchen Fall kann Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des sog. merkantilen Minderwertes zustehen. Ob bzw. in welcher Höhe bei Ihrem Fahrzeug ein merkantiler Minderwert angesetzt werden kann, wird der Gutachter in seinem Schadensgutachten feststellen.