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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Mietwagenkosten

Falls Ihr Fahrzeug durch den Unfall derart beschädigt wurde, dass dieses durch Sie nicht mehr genutzt werden kann, so haben Sie grundsätzlich für die Zeit, in der Sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, einen Anspruch auf einen Mietwagen. Diese Kosten sind Ihnen grundsätzlich auch als Schadensposition zu erstatten. Wird Ihr Fahrzeug z.B. an einem Freitag durch einen Unfall fahruntüchtig und lassen Sie es in eine Werkstatt schleppen, in der der Wagen dann vom folgenden Montag bis zum darauffolgenden Montag repariert wird, so haben Sie für 11 Tage einen Anspruch auf einen Mietwagen. Beachten Sie aber, dass Sie nur einen Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen haben. Besitzen Sie demnach einen Mercedes E 240, so können Sie keinen Jaguar als Mietwagen verlangen. Hingegen wird man Ihnen einen Audi A6 der einen 5er BMW zugestehen müssen. Die Mietwagenkosten sind dann von der Versicherung ebenfalls zu ersetzen.

Bitte beachten Sie im Falle eines Unfalls aber, dass oftmals die Mietwagenkosten für Ärger sorgen. Zum einen wissen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob Ihnen nicht doch noch ein Mitverschulden am Unfall vorgeworfen wird und Sie ein solches ggf. tatsächlich trifft. Zum anderen dürfen Versicherer die Mietwagenkosten um bis zu 25 % kürzen.

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