Mietwagenkosten

Mietwagen Falls Ihr Fahrzeug durch den Unfall derart beschädigt wurde, dass dieses durch Sie nicht mehr genutzt werden kann, so haben Sie grundsätzlich für die Zeit, in der Sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, einen Anspruch auf einen Mietwagen. Diese Kosten sind Ihnen grundsätzlich auch als Schadensposition zu erstatten. Wird Ihr Fahrzeug z.B. an einem Freitag durch einen Unfall fahruntüchtig und lassen Sie es in eine Werkstatt schleppen, in der der Wagen dann vom folgenden Montag bis zum darauffolgenden Montag repariert wird, so haben Sie für 11 Tage einen Anspruch auf einen Mietwagen. Beachten Sie aber, dass Sie nur einen Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen haben. Besitzen Sie demnach einen Mercedes E 240, so können Sie keinen Jaguar als Mietwagen verlangen. Hingegen wird man Ihnen einen Audi A6 der einen 5er BMW zugestehen müssen. Die Mietwagenkosten sind dann von der Versicherung ebenfalls zu ersetzen.

Bitte beachten Sie im Falle eines Unfalls aber, dass oftmals die Mietwagenkosten für Ärger sorgen. Zum einen wissen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob Ihnen nicht doch noch ein Mitverschulden am Unfall vorgeworfen wird und Sie ein solches ggf. tatsächlich trifft. Zum anderen dürfen Versicherer die Mietwagenkosten um bis zu 25 % kürzen. Die Rechtsprechung billigt den Versicherern dies zu, da Ihr Fahrzeug ja zur Zeit der Mietwagendauer nicht genutzt wird und Ihnen daher Abnutzungen Ihres Fahrzeuges erspart bleiben, welche Ihnen angerechnet werden. Aus diesem Grund bleibt immer die Gefahr, dass Sie trotz völlig unverschuldetem Unfall auf einem Teil der Mietwagenkosten hängen bleiben.



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