Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und B

Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und B

Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

168

Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt

75 Nr. 4 i.V.m. den dort genannten Vorschriften

10 €

168a

Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen

75 Nr. 4

10 €

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