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MPU-Untersuchung

Der Untersuchungsablauf richtet sich im wesentlichen nach der angegebenen Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde bei der Beauftragung des Gutachtens vorgegeben hat. Diese kann im Falle einer Verurteilung wegen einem Alkoholdelikt etwa lauten: "Ist zu erwarten, dass der Proband in Zukunft wieder ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?"

Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem psychologischen.

Bei der medizinischen Untersuchung werden körperliche Befunde ermittelt. Aus diesen Ergebnissen sollen Rückschlüsse gezogen werden können, die für die Fragestellung, hier, ob zum Beispiel eine Alkoholabhängigkeit besteht, entscheidend sein können. Sie müssen daher auch schon bei der medizinischen Untersuchung damit rechnen, dass Ihnen der Arzt Fragen nach zurückliegenden oder gegenwärtigen Erkrankungen in Ihrer Familie als auch bei Ihnen selbst stellt.

Bei der medizinischen Untersuchung wird Ihnen im Regelfall eine Blutprobe abgenommen. Aus dieser kann der Arzt ebenfalls Rückschlüsse ziehen. So zum Beispiel wird ihm die Blutprobe Kenntnisse darüber verschaffen, ob aktuell Alkohol konsumiert wurde oder ob anhand erhöhter Leberwerte auf einen dauerhaften gesteigerten Alkoholkonsum oder sogar auf eine Alkoholabhängigkeit geschlossen werden kann. Zudem wird bei Ihnen Herz und Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc. geprüft werden.

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