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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie grundsätzlich folgendes beachten:

1) Sichern Sie Beweise am Unfallort.
2) Notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Namen, Zeugen, Kennzeichen).
3) Rufen Sie die Polizei.
4) Melden Sie Ihrer Versicherung den Unfall.
5) Melden Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung.
6) Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt. In aller Regel sind bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen. Sie stehen als Laie diesen Sachbearbeitern gegenüber. Da diese Sachbearbeiter Sie nicht unabhängig beraten können und im Zweifel zu Gunsten Ihres Arbeitsgebers entscheiden werden, sollten Sie sich einen spezialisierten Rechtsanwalt nehmen.
Sie haben nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich einen Anspruch darauf einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt hat ebenfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.

Da es sich bei der Regulierung von Unfallschäden um eine für den juristischen Laien nicht überschaubares Rechtsgebiet handelt, sollte für die Schadensregulierung unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Nicht selten können dadurch erhebliche Beträge noch zu Gunsten des Geschädigten realisiert werden.

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