Neuantrag nach Entzug der Fahrerlaubnis

Neuantrag nach Entzug der Fahrerlaubnis

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Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein neu zu beantragen. Bei diesem Antrag kann die Führerscheinbehörde ggf. Auflagen wie die Beibringung einer MPU verlangen.
Bei dem Neuantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich folglich um einen Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheins. Die Führerscheinbehörde hat vor Erteilung zu prüfen, ob Eignungsmängel vorliegen bzw. ob frühere Eignungsmängel ggf. behoben worden sind. Aus diesem Grund droht z. B. eine Anordnung, eine MPU beizubringen, wenn der Führerscheinentzug durch eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille erfolgte.

Bei dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird in der Regel keine erneute Fahrprüfung abgelegt werden müssen. Es müssen in der Regel auch keine Fahrstunden mehr absolviert werden. Die Führerscheinbehörde kann jedoch die Absolvierung von Probestunden mit einem Fahrlehrer anordnen, wenn Bedenken bestehen, ob ein Fahrzeug noch sicher im Straßenverkehr geführt werden kann. Diese Zweifel können sich z. B. dann ergeben, wenn zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Neuantrag mehr als 2 Jahre vergangen sind. Ab diesem Zeitraum kann die Führerscheinbehörde bei begründeten Zweifeln auch die Ablegung von Fahrstunden im Rahmen einer Fahrschule verlangen.

Bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis regelmäßig in dem Maße erteilt werden müssen, wie sie zum Zeitpunkt vor der Entziehung vorhanden war. Lagen folglich die Fahrberechtigungen für mehrere Klassen vor, so werden auch diese Klassen bei der Neuerteilung mitzuberücksichtigen und mitauszusprechen sein.

Sollte die Verwaltungsbehörde bei der Neuerteilung in unzulässiger Weise Einschränkungen oder Auflagen erteilen, so muss ggf. eine entsprechende Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht eingelegt werden.

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