Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung

Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung

Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung

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Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in 48 Abs. 1 i.V.m. 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat

48 Abs. 8 75 Nr. 12

35 €

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