Pflichten von Unfallbeteiligten
Jetzt Rechtschutzversicherung abschließen!
Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Pflichten von Unfallbeteiligten
Letztendlich stellt 142 StGB (Fahrerflucht) folgende Pflichten für jeden Unfallbeteiligten auf:Jeder Unfallbeteiligte hat persönlich unter Angabe seiner Unfallbeteiligung mit dem benutzten Fahrzeug am Unfallort anwesend zu bleiben, bis die erforderlichen Feststellungen getroffen worden sind oder die Wartefrist verstrichen ist.
Soweit sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt hat, muss er gewährleisten, dass die erforderlichen Feststellungen unverzüglich nachträglich getroffen werden können.