Verstöße gegen Parkzeiten

Verstöße gegen Parkzeiten

Verstöße gegen Parkzeiten

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An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)

13 Abs. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 13

5 €

63.1

bis zu 30 Minuten

5 €

63.2

bis zu 1 Stunde

10 €

63.3

bis zu 2 Stunden

15 €

63.4

bis zu 3 Stunden

20 €

63.5

länger als 3 Stunden Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

25 €

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