Rechtsmittel

Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat der Betroffene regelmäßig die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Das Rechtsmittel ist regelmäßig 1 Monat nach Zustellung des Verwaltungsaktes einzulegen. Es ist hier sehr genau auf die jeweilige Rechtsmittelbelehrung in dem Verwaltungsakt zu achten, da es landesrechtliche Besonderheiten gibt.





Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.