Rechtsmittel
Rechtsmittel
Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat der Betroffene regelmäßig die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Das Rechtsmittel ist regelmäßig 1 Monat nach Zustellung des Verwaltungsaktes einzulegen. Es ist hier sehr genau auf die jeweilige Rechtsmittelbelehrung in dem Verwaltungsakt zu achten, da es landesrechtliche Besonderheiten gibt.