Rechtsmittel gegen den vorläufigen Entzug der Fahr

Rechtsmittel gegen den vorläufigen Entzug der Fahr

Gegen den vorläufigen Entzug des Führerscheines gibt es selbstverständlich Rechtsmittel. Auch gegen den vorläufigen Entzug des Führerscheines kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen. Er hat die Möglichkeit sich gegen die vorläufigen Entzug des Führerscheines zu beschweren bzw. eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen. Der vorläufige Führerscheinentzug kann eine gravierende Folge darstellen. Der Führerscheininhaber befindet sich nämlich in kürzester Zeit in der Situation, kein Fahrzeug mehr führen zu dürfen. Insbesondere für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich stark auf einen Pkw angewiesen sind, kann dies eine existenzgefährdende Situation darstellen. Gerade in diesen Fällen wird man sich die Frage stellen müssen, ob schon gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis vorgegangen werden muss und kann.

Grundsätzlich hat der Betroffene jederzeit die Möglichkeit dem vorläufigen Entzug des Führerscheins zu widersprechen. Dies kann er gegenüber der Polizeibehörde bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft tun.

Beschwert sich der Betroffene über den Entzug der Fahrerlaubnis so wird ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob die Voraussetzungen für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen. Ein Gericht wird sich daher die Frage stellen müssen, ob es wahrscheinlich ist, dass in einem späteren Strafverfahren die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entzogen werden wird. Danach entscheidet es nach bisheriger Aktenlage.

Die Beschwerden gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis ist jedoch erfahrungsgemäß häufig ein stumpfes Schwert. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind nicht kleinlich bei der Bewertung der Frage, ob ein vorläufiger Entzug rechtfertigt ist. Oft auch in Grenzfällen tendiert die Staatsanwaltschaft und das Gericht dazu, einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis anzuordnen. Insbesondere dann, wenn der Beschuldigte z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt auf frischer Tat ertappt worden ist, dürften nur wenige Möglichkeiten bestehen, den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis aufheben zu lassen. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis tatsächlich Beschwerde eingelegt werden sollte.

Nachteil einer solchen Beschwerde ist nämlich insbesondere eine teilweise erhebliche Verzögerung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft muss sich die Akte kommen lassen und die Akte nach Sichtung an das Gericht schicken. Die Staatsanwaltschaft muss zu dem Antrag des Beschuldigten Stellung nehmen. Das Gericht muss hierüber entscheiden. Dies kostet alles Zeit, ggf. vergehen durch einen solchen Antrag mehrere Wochen. Diese Zeit kann jedoch ggf. sinnvoller für den Beschuldigten genutzt werden. Insofern muss bei der Frage, ob gegen einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis Beschwerde eingelegt werden soll, die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft werden.

Zudem ist zu beachten, dass ein Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis oft nur dann Sinn macht, wenn der Beschuldigte sich in irgendeiner Form zu der Sache einlässt. Mit einer solchen Einlassung begibt er sich jedoch in die Gefahr, einen Sachverhalt festzuschreiben und sich zur Sache einzulassen. Die Angaben, die ihn ggf. erst überführen oder stark belasten, könnten dann in einem späteren Strafverfahren auch gegen ihn verwandt werden. Folglich muss bei einem solchen Antrag stets überprüft werden, wie nützlich ein solcher Antrag ist.



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