Reparatur, Kostenvoranschlag

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Ich habe mir bei meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ich habe die Reparatur dann in einer anderen Werkstatt durchführen lassen. Hatte die Werkstatt einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag?

Eine Neuregelung im BGB sieht vor, dass ein Kostenvoranschlag in Zweifel kostenlos ist. Haben Sie daher mit Ihrer Werkstatt keine ausdrückliche Regelung bezüglich des Kostenvoranschlages getroffen, so kann die Werkstatt den Kostenvoranschlag auch nicht in Rechnung stellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Werkstatt mit Ihnen zuvor ausdrücklich geregelt hat, dass der Kostenvoranschlag zum Beispiel 150,00 € kosten soll.

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