Schweigepflichtentbindungserklärung
Schweigepflichtentbindungserklärung
Im Falle eines Personenschadens sollten sie den Schaden selbst bzw. vorzugsweise durch einen Rechtsanwalt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden. Diese wird sich dann wieder an sie wenden und sie auffordern, den Unfallhergang darzulegen und die Verletzungsfolgen zu benennen. Zudem wird Sie Ihnen eine sog. Schweigepflichtentbindungserklärung übersenden mit der Bitte diese auszufüllen. Die Versicherung will sich selbstverständlich vergewissern, ob und wenn ja welche Verletzungen durch den Unfall tatsächlich erlitten wurden. Dazu wird die Versicherung Arztberichte von den Ärzten einholen, die sie nach dem Unfall behandelt haben. Teilen sie der Versicherung daher auch mit, welche Ärzte an der Behandlung der Unfallfolgen mitgewirkt haben, am besten mit Namen und Adresse. Im Fall eines Klinikaufenthaltes können sie auch nur das Klinikum angeben und alle Ärzte des Klinikums von der Schweigepflicht entbinden.