Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung
Neben einer einfachen Trunkenheitsfahrt ist jede sogenannte Straßenverkehrsgefährdung gemäß 315c ein häufig vorkommendes Verkehrsdelikt. Bei der Straßenverkehrsgefährdung handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Zudem ist regelmäßig mit einem Entzug des Führerscheins zu rechnen.
Im Grundsatz wird wegen Straßenverkehrsgefährdung derjenige bestraft, der im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt obwohl er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht hat, bestraft. Im gleichen Maße wird derjenige bestraft, der grob verkehrswidrig, rücksichtslos grundlegende Regeln im Verkehr missachtet hat und dadurch einen Verkehrsunfall mit Personen oder erheblichen Sachschaden verursacht hat, bestraft. Die Straßenverkehrsgefährdung kann auch durch Fahrlässigkeit begangenen werden.
In dem 315c der Straßenverkehrsgefährdung werden die sogenannten Todsünden des Verkehr strafrechtlich geahndet. So wird z. B. derjenige wegen Straßenverkehrsgefährdung bestraft, der grob und verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet hat, falsch überholt, an Fußgängerüberwegen falsch fährt, an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt und dadurch einen Unfall mit Personenschaden oder erheblichen Sachschaden verursacht hat.
Bei einer solchen Tat ist damit regelmäßig bei Erstaten mit einer Geldstrafe, einem Entzug des Führerscheins und einer Sperrfrist von über einem Jahr zu rechnen.
Der Vorwurf einer Straßenverkehrsgefährdung ist damit gravierend und sollte von den Betroffenen sehr ernst genommen werden. Im Fall des Vorwurfs einer Straßenverkehrsgefährdung sollte sich der Betroffene unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, . oder Strafrecht zur Seite stellen.
Insbesondere bestraft 315c StGB auch denjenigen Fahrzeugführer, der einen Unfall mit Personenschaden oder erheblichen Sachschaden verursacht, weil er alkohol- oder drogenbedingt nicht mehr in der Lage war, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen. Immer dann, wenn ein Unfall verursacht worden ist, und einer der beteiligten Fahrzeugführer alkoholisiert oder drogenbedingt fahruntüchtig war, muss der Betroffene damit rechnen, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet wird.