Strafverfahren Ablauf
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Strafverfahren Ablauf
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, so wird ein solches im Überblick wie folgt ablaufen:
Die Polizei wird alle nötigen Ermittlungen vornehmen, um Ihnen die Tat nachweisen zu können. Dies wird bei dem Ertappen auf frischer Tat im Straßenverkehr durch Polizeibeamte regelmäßig nicht schwierig sein. Die Ermittlungen werden daher schnell abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird dann die Akte der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Diese wird wiederum die Akte auf den Tisch bekommen und sich die Angelegenheit ansehen. Das weitere Vorgehen hängt dann von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab. Grundsätzlich wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also die Staatsanwaltschaft annimmt, dass Sie aufgrund der Aktenlage gem. 316 StGB verurteilt werden können, wird die Staatsanwaltschaft Strafbefehl beantragen oder eine Anklage erheben.
Zum einen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, der ihnen dann vom Gericht zugesandt wird. Dies ist das schnellere Verfahren und führt dazu, dass sie ohne Hauptverhandlung verurteilt werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Staatsanwaltschaft Anklage bei dem Amtsgericht, regelmäßig an Ihrem Wohnsitz, erhebt. In diesem Fall würde dann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. Sie würden dann zu diesem Hauptverhandlungstermin geladen. Wir raten Ihnen diesen Termin nicht ohne Strafverteidiger wahrzunehmen. In dem Hauptverhandlungstermin haben Sie dann noch einmal die Möglichkeit Ihre Einwände vorzubringen. In der Hauptverhandlung wird dann am Ende der Hauptverhandlung ein Urteil gegen Sie gesprochen.
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