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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Tagessatzhöhe

Wird gegen Sie eine Geldstrafe ausgesprochen, so berechnet sich deren Höhe nach Tagessätzen und nach der Tagessatzhöhe:

Die Tagessatzhöhe errechnet sich aus Ihrem Monatsnettoeinkommen welches wiederum durch 30 geteilt wird. Die Tagessatzhöhe liegt prinzipiell im Ermessen des Strafrichters. Aufgrund der Häufigkeit von Trunkenheitsfahrten hat sich jedoch quasi eine "Preisliste" bei den Gerichten ergeben. Daher ist davon auszugehen, dass die Tagessatzanzahl zwischen 30 und 70 Tagessätzen für eine einfache Trunkenheitsfahrt liegen wird . Sollten Sie bereits mehrfach aufgefallen sein, so kann diese Tagessatzanzahl jedoch auch steigen. Die von Ihnen zu zahlende Strafe errechnet sich dann wie folgt: Nehmen wir an Sie verdienen 1.500 € netto (Ihr Nettoeinkommen wird zur Not geschätzt). Diese 1.500 € werden dann durch die Anzahl von Tagen eines Monats geteilt. Hieraus würde sich dann ergeben (1500,00 € geteilt durch 30 Tage=50 € Tagessatzhöhe). Nehmen wir weiter an, Sie wurden zu 40 Tagessätzen verurteilt. Diese 40 Tagessätze sind dann mit der Tagessatzhöhe von 50 € zu multiplizieren. Hieraus würde sich dann eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 € errechnen.

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