Tilgung bei Führerschein auf Probe

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Tilgung bei Führerschein auf Probe

Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Unabhängig davon, wann der Inhaber des Führerscheines auf Probe daher welche Verkehrsverstöße begeht, Eintragungen werden in seinem Fall auch dann noch nicht gelöscht, wenn die Tilgungsfrist eigentlich eingetreten wäre. Bei Inhabern von Führerscheinen auf Probe bleiben die Eintragungen zunächst bestehen. Wäre eine Eintragung eigentlich Tilgungsreif gewesen, so kann die Tilgung der Eintragung bei Vorliegen der Voraussetzungen erst mit Ablauf der Probezeit gelöscht werden.

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