Trunkenheitsfahrt mit Unfall
Trunkenheitsfahrt mit Unfall
Eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall führt, wenn der Unfall durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit verursacht worden ist, zu einer Strafverschärfung. Es wird dann regelmäßig nicht mehr die einfache Trunkenheitsfahrt ( 316 StGB) vorliegen, sondern eine sogenannte Straßenverkehrsgefährdung ( 315 c StGB).
Dieser Umstand führt regelmäßig dazu, dass sich die Regelsätze nach oben verschieben. Bei einer erstmaligen Straßenverkehrsgefährdung ist daher regelmäßig mit einer Geldstrafe zwischen 60 und 90 Tagessätzen zu rechnen. Zudem ist mit einer gesamten Führerscheinsperre von 15 bis 18 Monaten zu rechnen.