Trunkenheitsfahrt

Die Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) stellt eine klassische Straftat dar. Eine Trunkenheit im Verkehr begeht grundsätzlich derjenige, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Bereits allein das Führen eines Kraftfahrzeuges in fahruntüchtigem Zustand begründet eine Straftat nach 316 StGB.

Bei einer Trunkenheitsfahrt ist zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit zu unterscheiden.



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