Umgehung der MPU
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Umgehung der MPU
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 29.04.2004 unter anderem klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Mitgliedstaat der EU die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates anerkennen muss. Seit diesem Urteil wird vielfach versprochen, dass aufgrund dieses höchstrichterlichen Urteils, im Ausland der Führerschein gemacht werden kann ohne eine MPU absolvieren zu müssen und dieser neue Führerschein dann zum Führen von Kraftfahrzeuge auch in Deutschland berechtigt. Vor allem in den Anrainerstaaten (Niederlande, Polen etc.) werden nach einem mehrtägigen bis mehrwöchigen "Fahrunterricht" auch von deutschen Autofahrern Fahrerlaubnisprüfungen absolviert. Nach der erfolgreichen Fahrprüfung werden dann tatsächlich von den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden EU-Führerscheine den Bewerbern ausgestellt. Und dies zunächst ohne die Beibringung einer MPU!
Folglich können Sie tatsächlich zunächst einen ausländischen Führerschein legal erwerben und damit in Deutschland ein Fahrzeug führen.