Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (TÜV)

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (TÜV)

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (TÜV)

186

Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2, 3, Nr. 3.1.1, 3.1.2, 3.2.2 der Anlage VIII 69a Abs. 2 Nr. 14

186.1

bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

186.1.1

bis zu 2 Monate

15 €

186.1.2

mehr als 2 bis zu 4 Monate

25 €

186.1.3

mehr als 4 bis zu 8 Monate

40 €

186.1.4

mehr als 8 Monate

75 €

186.2

bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

186.2.1

mehr als 2 bis zu 4 Monate

15 €

186.2.2

mehr als 4 bis zu 8 Monate

25 €

186.2.3

mehr als 8 Monate

40 €

187

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt

29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII 69a Abs. 2 Nr. 18

15 €

187a

Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet

29 Abs. 7 Satz 5 69a Abs. 2 Nr. 15

40 €

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