Urteilsanfechtung
Urteilsanfechtung
Gegen das erstinstanzliche Urteil können Sie Berufung einlegen. Es wird dann ein Berufungsverfahren durchgeführt, bei dem nochmals alle Tatsachen und alle rechtlichen Gesichtspunkte erörtert werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall rechtzeitig !, also innerhalb der Fristen, Rechtsmittel einlegen müssen. Danach kann in den meisten Fällen schon aus formellen Gründen keine Einwendungen mehr berücksichtigt werden.
Nur in Ausnahmefällen, z.B. Unkenntnis über Fristlauf durch Abwesenheit von Zuhause in Folge von Krankheit oder Urlaub, kann zu einer Widereinsetzung in der vorherigen Stand führen. Diesen Antrag müssen Sie dann unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses beim Gericht beantragen. Sie sollten sich in diesen Fällen immer anwaltliche Hilfe nehmen.