Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Ablauf eines Bußgeldverfahrens?

Erlässt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, so wird sie Sie zunächst anhören. Sie sollten sich zu dem Vorfall nicht einlassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen jedoch die Angaben zu Ihren persönlichen Daten ausfüllen und den ausgefüllten Anhörungsbogen an die Bußgeldbehörde zurück schicken.

Entscheidet sich die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zu erlassen, so wird sie den Bußgeldbescheid ausfertigen und Ihnen diesen mittels einer Postzustellungsurkunde zustellen lassen.

Sieht die Bußgeldbehörde keinen Verstoß, so stellt sie das Verfahren ein.



Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.