Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs
Falls Sie ihr Fahrzeug verkaufen, so erlischt die Haftpflichtversicherung für das Kfz nicht automatisch. Der Käufer tritt vielmehr in Ihren Versicherungsvertrag ein. Sie müssen Ihrer Versicherung unverzüglich anzeigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben.
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug kann der Versicherungsvertrag von der Versicherung oder von Ihnen gekündigt werden. Sie sollten rechtzeitig den für das verkaufte Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsvertrag kündigen. Der Käufer muß dann einen neuen Vertrag abschließen.
Übrigens: Kommt es nach Verkauf und Übergabe Ihres Fahrzeugs zu einem Unfall, so haftet dafür noch Ihre Versicherung, wenn diese zum Schadenszeitpunkt noch nicht gekündigt war. Reguliert Ihr Versicherung dann den schaden, werden Sie hochgestuft. Zwar haben Sie dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher, also z.B. gegenüber dem Käufer Ihres Fahrzeuges. Sie müssen jedoch diesem hinterherlaufen.
Hat der neue Käufer den Wagen abgeholt, so müssen Sie außerdem die Kfz-Zulassungsstelle unterrichten, dass das Fahrzeug weiterveräußert wurde.