Verhalten am Unfallort

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Verhalten am Unfallort

Da die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall immer mit im Boot ist und die Versicherung auch zahlungsfähig ist, ist es ratsam die Ansprüche direkt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie können die Haftpflichtversicherung direkt beim Schädiger erfragen. Lassen Sie sich vom Schädiger am Unfallort am besten seine Versicherungskarte geben. Hat dieser die Karte nicht bei sich, so notieren Sie sich den Namen der Versicherung, ggf. die Adresse und die Versicherungsnummer. Zudem sollten Sie sich am Unfallort selbstverständlich neben dem Namen und der Adresse des Fahrers und das Kfz-Kennzeichen notieren.

Rufen Sie die Polizei und lassen Sie sich nicht auf Versprechen des Unfallgegners ein, er werde in jedem Fall zahlen. Selbst unterschriebene schriftliche Schuldanerkenntnisse werden teilweise als nicht ausreichend anerkannt, da sie in einer Notsituation abgegeben wurden. Zudem sind solche Schuldanerkenntnisse am Unfallort meist unzureichend formuliert worden.

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