Verkürzung der Fahrverbotsfrist
Verkürzung der Fahrverbotsfrist
Wurden dem Betroffenen ggf. ein Fahrverbot von mehreren Monaten Dauer auferlegt, so kann häufig die Fahrverbotsdauer reduziert werden, wenn dargelegt werden kann, dass ein mehrmonatiges Fahrverbot eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen darstellen würde. Die Reduzierung der Fahrverbotsdauer erfolgt regelmäßig nur unter der Voraussetzung, dass die Geldbuße entsprechend erhöht wird.
Auch wenn Sie die Bußgeldbehörde nicht davon abbringen können, auf die Verhängung eines Fahrverbotes ganz zu verzichten, so ist die Bußgeldbehörde/das Gericht häufig bereit, die Dauer des Fahrverbotes zu verringern. Wurde z.B. ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt, so können Sie ggf. erreichen, dass das Fahrverbot auf einen Monat reduziert wird. Es gelten dabei die gleichen Hinweise wie bei der "Goldenen Regel 8)".
Wichtig: Falls ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt wird, macht es Sinn, vorher zu überlegen, wie verfahren werden soll. Es macht bei einem mehrmonatigen Fahrverbot oft Sinn, wenn man nicht dem Grunde nach Einwände erheben kann, von vorneherein zu versuchen, nicht das Fahrverbot gänzlich aufheben zu lassen, sondern nur zu reduzieren. Liegen für die Reduzierung des Fahrverbotes erhebliche Gründe vor, so wird die Bußgeldbehörde eher geneigt sein, das Fahrverbot zu reduzieren, als von diesem gänzlich abzusehen.