Verletzungen durch Unfall

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Verletzungen durch Unfall

Unfälle sind in keinem Fall für irgend einen Beteiligten günstig. Besonders schlimm wird es jedoch, wenn es bei einem Unfall nicht bei Blechschäden bleibt, sondern es zu Verletzten oder sogar Toten kommt. Bei Verkehrsunfällen mit sog. Personenschäden sind die Beteiligten oftmals emotional stärker eingebunden. Zudem gestaltet sich in solchen Fällen die Unfallregulierung oftmals langwieriger und schwieriger. Kommt es glücklicherweise nur zu leichten Verletzungen, so kann der Schadensfall erfahrungsgemäß innerhalb von 6 Monaten abgewickelt werden. Bei gravierenden Verletzungsfolgen hingegen ziehen sich die Verfahren teilweise über Jahre hin und können bei bleibenden Schäden für den Betroffenen teilweise Wirkungen für den Rest ihres Lebens verursachen. Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, welche Schadenpositionen Sie im Fall eines Personenschadens geltend machen können und wie solche "Schäden" in der Praxis reguliert werden.

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