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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Vermögensschaden

Grundsätzlich ist der Verletzte zumindest vermögensrechtlich so zu stellen, als wenn der Unfall sich nicht ereignet hätte. Das bedeutet auch, dass alle sonstigen Kosten von dem Schädiger zu erstatten sind, welche durch den Unfall verursacht wurden. Zu denken ist dabei insbesondere an die Praxisgebühr, an Zuzahlungen für Medikamente, Behandlungen oder sonstige Heilmittel und an Kosten für Taxifahrten und Krankentransporte. Auch diese summieren sich auf die Dauer und sollten daher berücksichtigt werden. Um die Kosten nachweisen zu können, müssen Sie allerdings alle Quittungen aufheben und ggf. bei der Versicherung zum Nachweis vorlegen.

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